Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Thieme – Die Schwimmschule


  Stand: August 2026


Diese AGB gelten für alle Verträge, die ab dem 28.08.2026 geschlossen werden. Für bereits zuvor geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt der Buchung einbezogenen Bedingungen fort.


1. Anbieterin und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Schwimmkurse, Einzelunterricht und Personal Training der


Thieme – Die Schwimmschule
Inhaberin: Sarah Kienast
Kamper Weg 30
24568 Kaltenkirchen
E-Mail:
info@schwimmschule-thieme.de


Thieme – Die Schwimmschule wird nachfolgend „Schwimmschule“ genannt.


Die AGB gelten für die von der Schwimmschule angebotenen Kurse für Babys, Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie für Einzelunterricht und Personal Training. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.


2. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Darstellung der Kurse auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.


Mit dem Absenden eines Anmeldeformulars oder einer Buchungsanfrage gibt die buchende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über den ausgewählten Kurs ab. Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Anfrage und stellt noch keine Annahme dar.


Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Schwimmschule die Buchung ausdrücklich per E-Mail bestätigt oder eine Rechnung übersendet – je nachdem, welches Dokument zuerst zugeht.


Bei minderjährigen Teilnehmenden wird der Vertrag mit der buchenden volljährigen Person geschlossen. Die bei der Anmeldung abgefragten Angaben müssen vollständig und richtig sein. Änderungen der Kontaktdaten sind der Schwimmschule unverzüglich mitzuteilen.


3. Kursangebot und Leistungsumfang

Inhalt, Zeitraum, Termine, Dauer, Kursort, Teilnahmevoraussetzungen und Preis ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung sowie der Buchungsbestätigung beziehungsweise Rechnung.


Die Kurse finden insbesondere im ARRIBA Erlebnisbad Norderstedt und in der HolstenTherme Kaltenkirchen statt. Es gelten die Haus-, Bade- und Hygieneregeln der jeweiligen Schwimmeinrichtung.


Die Schwimmschule ist berechtigt, eine angekündigte Kursleitung durch eine gleichermaßen geeignete Kursleitung zu ersetzen, soweit dies für die Teilnehmenden zumutbar ist. Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


Der individuelle Lernerfolg hängt insbesondere von den persönlichen Voraussetzungen, dem Entwicklungsstand und der regelmäßigen Teilnahme ab. Ein bestimmter Lernerfolg, das Schwimmen einer bestimmten Strecke oder der Erwerb eines Schwimmabzeichens wird nicht geschuldet.


4. Kursgebühr, Zahlung und Schwimmbadeintritt

Es gilt die bei der Buchung angegebene Kursgebühr. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist zu zahlen.


Ob der Schwimmbadeintritt in der Kursgebühr enthalten ist, ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung:


  • ARRIBA Erlebnisbad Norderstedt: Der Eintritt für die angemeldete teilnehmende Person beziehungsweise das teilnehmende Kind ist grundsätzlich in der Kursgebühr enthalten, sofern in der Kursbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Der Eintritt für Begleitpersonen ist nicht enthalten und muss selbst bezahlt werden.
  • HolstenTherme Kaltenkirchen: Der Schwimmbadeintritt ist nicht in der Kursgebühr enthalten. Die für die Kursteilnahme erforderliche Eintrittsberechtigung, insbesondere eine gegebenenfalls vorgeschriebene Multicard, muss eigenständig und rechtzeitig erworben werden.


Kann eine Person nicht teilnehmen, weil die erforderliche Eintrittsberechtigung nicht vorliegt, gilt dies als von ihr zu vertretende Nichtteilnahme nach Abschnitt 7.


Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Schwimmschule kann nach erfolgloser angemessener Zahlungsaufforderung und Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und den Kursplatz anderweitig vergeben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


5. Teilnahmevoraussetzungen und Verhalten

Die in der Kursbeschreibung genannten Alters-, Leistungs- und sonstigen Teilnahmevoraussetzungen sind einzuhalten. Bei Eltern-Kind-Kursen nimmt das Kind gemeinsam mit einer geeigneten volljährigen Begleitperson teil. Bei Kursen ohne Begleitperson obliegt die Aufsicht außerhalb der vereinbarten Kurszeit weiterhin den Erziehungsberechtigten.


Die Aufsicht durch die Kursleitung beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes zum vereinbarten Kursbeginn am vorgesehenen Treffpunkt und endet mit dem Ende der Kurseinheit beziehungsweise der Übergabe am vereinbarten Ort. Erziehungsberechtigte müssen für eine pünktliche Übergabe und Abholung sorgen.


Teilnehmende beziehungsweise bei minderjährigen Teilnehmenden die buchende oder sorgeberechtigte Person müssen die Schwimmschule vor Kursbeginn über gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen informieren, soweit dies für eine sichere Teilnahme oder die Gestaltung des Unterrichts erforderlich ist. Es sollen nur die hierfür notwendigen Angaben mitgeteilt werden. Bei Unsicherheiten ist vor der Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen.


Personen mit ansteckenden Erkrankungen oder akuten Beschwerden, die einer sicheren Teilnahme entgegenstehen, dürfen nicht am Kurs teilnehmen.


Den Anweisungen der Kursleitung sowie des Schwimmbadpersonals ist Folge zu leisten. Die Schwimmschule kann Teilnehmende bei einer erheblichen Gefährdung anderer Personen oder bei schwerwiegenden beziehungsweise wiederholten Verstößen gegen Anweisungen oder die Haus- und Badeordnung nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Teilnahme ausschließen. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie wegen der Schwere des Verstoßes nicht zumutbar ist. Die gesetzlichen Ansprüche beider Seiten bleiben unberührt.


6. Stornierung durch die buchende Person

Eine Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail an info@schwimmschule-thieme.de, erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Schwimmschule.

Bei einer Stornierung eines Gruppenkurses fallen folgende pauschalierte Stornierungskosten an:


  • mindestens 29 Kalendertage vor dem ersten Kurstermin: keine Stornierungskosten,
  • 28 bis 15 Kalendertage vor dem ersten Kurstermin: 50 % der vereinbarten Kursgebühr,
  • ab 14 Kalendertagen vor dem ersten Kurstermin oder nach Kursbeginn: 100 % der vereinbarten Kursgebühr, jeweils abzüglich ersparter Aufwendungen und einer durch anderweitige Vergabe des Kursplatzes erzielten Vergütung.

Der buchenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Schwimmschule kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist. Der Schwimmschule bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.


Die buchende Person kann eine geeignete Ersatzperson vorschlagen. Ein Wechsel bedarf der vorherigen Zustimmung der Schwimmschule. Die Zustimmung wird nicht unbillig verweigert, sofern die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und der Wechsel organisatorisch möglich ist.


Für Einzelunterricht und Personal Training gilt ergänzend: Ein vereinbarter Termin kann bis spätestens 48 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder – soweit organisatorisch möglich – verschoben werden. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen wird die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt möglich.


Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Rechte bleiben unberührt.


7. Nichtteilnahme und versäumte Kurstermine

Kann eine teilnehmende Person aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Krankheit, Urlaub, Terminkollisionen oder fehlender Eintrittsberechtigung, an einzelnen oder mehreren Kursterminen nicht teilnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung oder einen Nachholtermin. Dies gilt auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests.


Soweit die Schwimmschule freiwillig einen Ersatz- oder Nachholtermin, eine Gutschrift oder eine andere Kulanzregelung anbietet, handelt es sich um eine freiwillige Einzelfallentscheidung. Ein Anspruch auf gleiche oder weitere Kulanzleistungen entsteht dadurch nicht.


8. Kursabsage und Änderungen durch die Schwimmschule

Die Schwimmschule kann einen Kurs insbesondere bei Nichterreichen der in der Kursbeschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall der Kursleitung, bei technischen Störungen oder bei Schließung des Schwimmbads absagen oder verlegen. Dies gilt auch bei vergleichbaren Umständen, die die Schwimmschule nicht mit zumutbarem Aufwand vermeiden kann und die eine sichere oder ordnungsgemäße Kursdurchführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.


Bei Ausfall eines einzelnen Kurstermins bietet die Schwimmschule nach Möglichkeit einen zumutbaren Ersatztermin oder eine geeignete Vertretung an. Kann kein Ersatztermin beziehungsweise keine Vertretung angeboten werden oder ist die Wahrnehmung des Ersatztermins für die teilnehmende Person nicht zumutbar, wird die auf den ausgefallenen Termin entfallende Kursgebühr erstattet.


Wird ein gesamter Kurs vor Beginn abgesagt, werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig erstattet. Stattdessen kann im Einvernehmen mit der buchenden Person eine Umbuchung auf einen anderen Kurs erfolgen.


Bei Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs der Schwimmschule liegen, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach Abschnitt 9 dieser AGB.


9. Haftung

Die Schwimmschule haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt ebenfalls unberührt.


Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.


Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Inhaberin, Beschäftigten, Kursleitungen und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Schwimmschule.


Für Garderobe, Wertsachen und sonstige mitgebrachte Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Teilnehmende und Begleitpersonen werden gebeten, Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt zu lassen.


10. Foto- und Videoaufnahmen

Foto- oder Videoaufnahmen, auf denen Teilnehmende erkennbar sind, werden nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung angefertigt oder veröffentlicht, soweit keine andere gesetzliche Grundlage besteht. Die Erteilung einer Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Kursteilnahme. Eine erteilte Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


Eigene Foto- und Videoaufnahmen durch Teilnehmende oder Begleitpersonen sind nur zulässig, wenn die Rechte anderer Personen sowie die Haus- und Badeordnung beachtet werden.


11. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung unter:

https://www.schwimmschule-thieme.de/datenschutz


12. Widerrufsrecht bei termingebundenen Kursen

Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum geschlossen werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.


Die von der Schwimmschule angebotenen Schwimmkurse, Kursreihen sowie fest vereinbarten Einzeltermine finden zu verbindlich festgelegten Terminen beziehungsweise innerhalb eines verbindlich festgelegten Zeitraums statt. Für diese Buchungen besteht daher grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die in Abschnitt 6 eingeräumten Stornierungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.


13. Kurswechsel, Warteliste und Folgekursbuchung

Ein Wechsel in einen anderen Kurs ist nur nach vorheriger Absprache und bei verfügbaren Kapazitäten möglich. Ein Anspruch auf einen Kurswechsel besteht nicht.


Bei ausgebuchten Angeboten kann eine Warteliste geführt werden. Die Eintragung in eine Warteliste stellt keine Buchung dar und begründet keinen Anspruch auf einen Kursplatz.


Teilnehmenden eines laufenden Kurses kann für einen begrenzten Zeitraum die bevorzugte Buchung eines Folgekurses ermöglicht werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Kursplatz oder auf die Teilnahme an einem Folgekurs besteht nicht. Für jede Folgekursbuchung kommt ein neuer Vertrag zustande.


14. Verbraucherstreitbeilegung

Die Schwimmschule ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.


Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.